Wie viel

Die Kosten einer Schlichtung werden von den Vertragspartnern je zur Hälfte getragen. Die Kosten, obwohl sie bei komplexen Streitfragen ein erhebliches Ausmass annehmen können, sind jedoch im Regelfall günstiger als ein Prozess. Dies, weil bei einer Schlichtung auf umfangreiche Rechtsschriften verzichtet werden kann.

Eine Schlichtung kostet, diese Kosten werden von beiden Parteien jeweils zur Hälfte getragen. Die Rechnungsstellung erfolgt über BAUSCHLICHTUNG.CH. Bei Abschluss der Schlichtungsvereinbarung wird ein Kostenvorschuss fällig. Die Parteien haften solidarisch für die Kosten des Schlichtungsverfahrens. Die Kosten ergeben sich nach effektivem Stundenaufwand der Schlichter und einer Vergütung für die administrative Abwicklung der Geschäftsstelle. Der Aufwand wird nicht zuletzt massgeblich durch das Verhalten der Parteien während des Verfahrens beeinflusst.