Was & Wo

Die von BAUSCHLICHTUNG.CH empfohlenen Schlichter beurteilen Mei­nungsverschiedenheiten zu Fragen der Vergütung und der Bauzeit. Dies für Verträge, welche in deutscher Sprache geschlossen wurden.

Meinungsverschiedenheiten, die ausschliesslich Mängelfragen betreffen (z. B. Bauschäden), sind kein Geschäftsfeld des Vereins.

In Fällen, bei denen kombiniert Vergütungs- und Mängelfragen zu beurteilen sind, behalten sich die Schlichter von BAUSCHLICHTUNG.CH vor, nach ihrem Ermessen aber mit Einverständnis der Parteien, aussenstehende Experten beizuziehen.

Nebst Meinungsverschiedenheiten zwischen Bauherr und Unternehmer sind die Schlichter von BAUSCHLICHTUNG.CH kompetent zur Beurteilung von Differenzen zwischen:

  • Hauptunternehmer und Subunternehmer
  • Innerhalb einer Planergemeinschaft
  • Innerhalb einer Arbeitsgemeinschaft von Unternehmern

Diagramm Fokus