Warum

Unter dem wirtschaftlichen Druck, dem beide Vertragspartner eines Bauvertrages ausgesetzt sind, treten immer mehr Meinungsverschiedenheiten zu Vergütungsfragen und zu Fragen der Bauzeit auf. Der Verein BAUSCHLICHTUNG.CH setzt sich zum Ziel, Vertragspartner bei der Lösung ihrer Probleme zu unterstützen. Diese Unterstützung beschränkt sich auf Schlichtungen zu Vergütungsfragen und zu Fragen zur Bauzeit. Das Ziel jeder Schlichtung ist ein «Handschlag» der Vertragspartner.

Den perfekten Bauvertrag gibt es nicht. Es dürfte, weit häufiger als in früheren Jahren, vorkommen, dass sich Bauherren und Unternehmer über die Höhe der Vergütung uneins sind. Die Hauptursache dafür ist das wirtschaftliche Umfeld. Für Unternehmer wird es, trotz grosser Nachfrage nach Bauleistungen, immer herausfordernder, für ihre Leistungen auskömmliche Preise zu erzielen. Öffentliche wie private Bauherren sind angehalten, die Baumassnahmen im Rahmen der vorgegebenen Kredite zu realisieren. Werden diese Kreditvorlagen mit Reserven «aufgebläht», wird die Realisierung des Projektes gefährdet. Dass gegenüber früher für Planung und Ausführung vermehrt kürzere Fristen vorgegeben werden, verschärft die Probleme.

Es dürfte in der Praxis kaum je vorkommen, dass ein Bauwerk genauso wie ausgeschrieben realisiert wird. Daher sollten in einem optimalen Werkvertrag die «Spielregeln», wie mit Abweichungen umgegangen wird, festgelegt werden. Die Norm SIA 118 «Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten» enthält diese Regeln. In der Praxis wird diese Norm (leider) häufig abgeändert, dies nicht immer klar, widerspruchsfrei und auch nicht immer fair.

Der Bauleiter hat stets die Interessen des Bauherrn zu wahren. Der Bauführer hat die Aufgabe, sich für die Interessen seines Arbeitgebers einzusetzen. Es ist daher völlig normal, dass sich die beiden bei Vergütungsfragen und bei Fragen der Bauzeit nicht immer einig sind. Die für eine Baumassnahme ungünstigste Situation tritt ein, wenn sich die Bauleiter und Bauführer über Vergütungsfragen so zerstreiten, dass sie sich nicht mehr ihrer eigentlichen Aufgabe, nämlich das Bauwerk qualitätskonform und zeitgerecht zu realisieren, widmen können. Plötzlich geht es nicht mehr um die Sache, sondern um das «Recht-Haben».

Um solche Situationen zu vermeiden, wurde BAUSCHLICHTUNG.CH von erfahrenen Juristen und Baufachleuten gegründet. Neutrale Sachverständige beurteilen im Auftrag von beiden Parteien die umstrittenen Sachverhalte und versuchen zwischen den Parteien zu vermitteln. Bauleiter und Bauführer können sich so, unberührt von Streitereien, wieder ihrer Aufgabe, dem Bauen, widmen.

BAUSCHLICHTUNG.CH bietet den Parteien folgende Dienstleistungen:

  • Vorschläge für ein geeignetes Schlichtungsverfahren
  • Eine Auswahl von unabhängigen Juristen und Baufachleuten
  • Die Baufachleute nehmen dabei, gemäss ihrem Werdegang, die Bauherren- oder Unternehmerseite ein. Dabei werden nur bestqualifizierte Fachleute durch BAUSCHLICHTUNG.CH ausgewählt und als Schlichter vorgeschlagen.
  • Auf das von den Parteien gewählte Schlichtungsverfahren abgestimmte Musterverträge
  • Die Abwicklung und Administration eines Schlichtungsverfahrens von A bis Z


Für institutionalisierte Schlichtungsverfahren gibt es seit 1998 die VSS-Empfehlung 641 510. Bei grossen Infrastrukturbauten, wie beispielsweise der NEAT oder der Durchmesserlinie Zürich der SBB, haben sich diese Verfahren bewährt resp. bewähren sich nach wie vor. Es gibt gute Gründe, solche Verfahren, vielleicht in angepasster Form, auch bei Bauwerken mit geringerem Auftragswert einzusetzen. Im Gegensatz zur vorgenannten VSS-Empfehlung konzentriert sich BAUSCHLICHTUNG.CH jedoch auf den Schlichtungsprozess, definiert diesen im Detail, äussert sich aber weder zum vorgelagerten Baustellenentscheidungsweg noch zu einem allfällig nachgelagerten Gerichtsprozess.